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Nachteilsausgleich

Was bringt ein Nachteilsausgleich bei LRS? Unter welchen Umständen ist ein Nachteilsausgleich sinnvoll, wann schadet er eher? Antworten auf diese und andere Fragen finden Sie im folgenden Text. Um direkt zum gewünschten Thema zu gelangen, klicken Sie einfach auf den entsprechenden Link.

Nachteilsausgleich

Was ist der Nachteilsausgleich?

Was ist der Notenschutz?

Vorteile und Gefahren bedenken

Nachteilsausgleich und Notenschutz: kein Ersatz für Förderung

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Nachteilsausgleich

Nicht alle, aber die meisten Kinder, die unter Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten leiden, haben in der Schule schlechte Noten in Deutsch und anderen Fächern. Manchmal wird Eltern deshalb der sogenannte Nachteilsausgleich empfohlen. Anspruch darauf können Schülerinnen und Schüler haben, bei denen Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) beziehungsweise Legasthenie, aber auch Rechenschwäche beziehungsweise Dyskalkulie diagnostiziert wurde. Nachteilsausgleich in Anspruch zu nehmen, ist eine Möglichkeit, jedoch keine Pflicht. 

Was ist der Nachteilsausgleich?

Für einen Schüler mit LRS bedeutet der Nachteilsausgleich, dass man ihm zum Ausgleich seiner besonderen Einschränkung bestimmte Erleichterungen bei der Leistungserbringung gewährt. So kann einem LRS-Kind beispielsweise mehr Zeit zum Bearbeiten der Klassenarbeit eingeräumt werden. Eine andere Möglichkeit wäre, dem Schüler einen Aufsatz am PC schreiben zu lassen und ihm dabei ein Programm zur Rechtschreibkorrektur zur Verfügung zu stellen. Bei der anschließenden Bewertung der Leistung legt der Lehrer bei Schülern mit LRS oder Legasthenie die gleichen Kriterien an wie bei Schülern ohne einen Nachteilsausgleich.

Was ist der Notenschutz?

Anders ist das beim sogenannten Notenschutz. Hier müssen Kinder mit LRS die Leistungen unter den gleichen Bedingungen erbringen wie alle anderen. Bei der Benotung werden sie jedoch anders behandelt als ihre Altersgenossen. Entweder fließen Rechtschreibleistungen überhaupt nicht in die Deutschnote ein oder schriftliche Arbeiten werden im Vergleich zu mündlichen Leistungen nur sehr schwach gewichtet und benotet. 

Vorteile und Gefahren bedenken

Eltern reagieren oft positiv auf die Möglichkeit, bei Legasthenie einen Antrag auf Notenschutz oder Nachteilsausgleich zu stellen, weil sie ihrem Kind damit eine schwere Last von den Schultern nehmen wollen. Durchaus gibt es Gründe für Notenschutz und Nachteilsausgleich, aber auch viele dagegen. Ständige Misserfolge bei Prüfungen trotz intensiver Vorbereitung zu Hause können das Selbstbewusstsein Betroffener schwer beschädigen. Das Kind gerät in einen Teufelskreis, traut sich nichts mehr zu und entwickelt oft eine ausgeprägte Schulangst, wodurch die Leistungen weiter sinken. Hier kann der Antrag der Eltern auf Nachteilsausgleich oder Notenschutz eine Hilfe sein und dem Kind die Angst vor der Schule nehmen. Beides, Notenschutz und Nachteilsausgleich, kann also sinnvoll sein, wenn das betroffene Kind unter einem starken Notendruck steht, der es psychisch schwer belastet – allerdings nur unter der Voraussetzung, dass parallel dazu eine pädagogische Förderung begonnen wird.

Denn die Erleichterung kann dazu führen, dass die Probleme mit dem Schriftspracherwerb vom Kind ausgeblendet und nicht mehr ernst genommen werden, weil es in Prüfungen oder auf dem Zeugnis trotz seiner Defizite gute Noten erzielt. Es fragt sich: "Warum soll ich lernen, wenn ich in der Schule sowieso keine Note dafür bekomme?" Eine weitere Gefahr ist, dass das Kind durch den Nachteilsausgleich in dem Gefühl bestätigt wird, es habe eine Art Behinderung, an der ohnehin nichts zu ändern sei: "Dass für mich eine Ausnahme mit den Noten gemacht wird, heißt ja, dass man dagegen sonst nichts tun kann." Dass sich Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten mit der passenden Förderung aber gut therapieren lassen, ist längst bekannt. Übrigens leiden auch Kinder mit Dyskalkulie nicht an einer Behinderung oder Krankheit. Oft stellt sich durch eine gründliche Diagnose sogar heraus, dass ihre Schwierigkeiten in Mathe mit mangelnder Lesekompetenz zusammenhängen. Letztlich können Maßnahmen wie der Nachteilsausgleich also nur eine Übergangslösung für psychisch stark belastete Kinder sein.

Nachteilsausgleich und Notenschutz: kein Ersatz für Förderung

Natürlich kann ein Nachteilsausgleich Legasthenie oder LRS nicht beheben. Denn durch die Rücksichtnahme der Lehrer bei der Notenvergabe können sich die Lese- und Rechtschreibkenntnisse eines LRS-Kindes nicht verbessern. In jedem Fall müssen Kinder mit Lese-Rechtschreib-Problemen individuell gefördert werden. Sie benötigen eine pädagogische LRS-Therapie, die ihnen hilft, ihre Lese- und Rechtschreibfähigkeiten zu verbessern. Denn Kinder mit Legasthenie leiden nicht an einer Behinderung oder Krankheit, sondern haben bestimmte Schritte des Schriftspracherwerbs nicht richtig vollzogen. Das einzige Mittel dagegen ist, diese mit pädagogischer Begleitung systematisch nachzuholen.

Nachteilsausgleich und Notenschutz können dies nicht ersetzen und verschleppen das Problem auf Dauer. Es offenbart sich dann spätestens als Bewerber um einen Ausbildungsplatz oder als Studierender an der Universität. Sowohl von Auszubildenden als auch von Studierenden wird erwartet, dass sie sicher und richtig lesen und schreiben können. 

Eltern von Kindern mit Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten sollten deshalb so früh wie möglich einschreiten. Am besten ist es, schon beim ersten Verdacht auf Legasthenie ein Förderinstitut aufzusuchen, das auf wissenschaftlicher Grundlage arbeitet. In den LOS wird die Lese-Rechtschreib-Leistung objektiv und kostenlos mit dem diagnostischen Rechtschreibtest schreib.on getestet. Eltern erhalten hier auch die nötige Beratung zu Möglichkeiten wie Notenschutz und Nachteilsausgleich. Die Pädagogen in den LOS können fachkundig beurteilen, ob solche Maßnahmen im individuellen Fall sinnvoll sind. Und ganz gleich, ob ein Nachteilsausgleich Legasthenie oder LRS berücksichtigt – ohne eine geeignete pädagogische Förderung werden Betroffene ihr Leben lang durch die Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten beeinträchtigt.